Änderungskontrolle (Change Control)
Die Änderungskontrolle stellt Änderungen unter Freigabepflicht: Wer etwas ändert, stellt damit einen Antrag. Wirksam wird die Änderung erst, wenn eine zweite berechtigte Person sie freigibt (Vier-Augen-Prinzip).
Das Verfahren deckt zwei Bereiche ab:
| Bereich | Was darunterfällt |
|---|---|
| Datensätze | Korrekturen an bereits eingereichten Berichten und Meldungen sowie das Archivieren und Wiederherstellen von Berichten, Meldungen und Tour-Läufen. |
| Konfiguration | Änderungen an Formular-Vorlagen, am Rhythmus einer Aufgabe, an Rollen und Rechten, an nachweisrelevanten Objekt-Einstellungen, an Rundgangs-Vorgaben und an Zeiterfassungs-Einstellungen. |
Jeden Bereich schalten Sie einzeln ein — auch das Archivieren. Ist ein Bereich aus, wirkt die Aktion sofort.
Wofür ist das Verfahren?
In regulierten Umgebungen darf eine nachträgliche Änderung an einem Beleg nicht von einer einzelnen Person allein entschieden werden. Dasselbe gilt für die Einstellungen, die vorgeben, wie erfasst wird: Wer eine Formular-Vorlage umschreibt, ändert den Inhalt aller künftigen Berichte, und wer Rechte vergibt, ändert, wer überhaupt entscheiden darf. Die Änderungskontrolle trennt deshalb Antrag und Entscheid auf zwei Personen und hält beide Schritte mit Begründung, Urheber und Zeitpunkt fest.
Bei Datensätzen wird das Original dabei nie überschrieben: Eine freigegebene Bericht-Korrektur erzeugt eine neue Fassung und markiert das Original als Ersetzt, eine freigegebene Meldungs-Korrektur schreibt Alt- und Neu-Wert in den Verlauf der Meldung.
Einschalten
Die Schalter liegen unter Einstellungen → Richtlinien (Gruppe Compliance & Freigaben) im Abschnitt Änderungsfreigabe. Zuerst drei Schalter für Datensätze:
| Schalter | Wirkung |
|---|---|
| Bericht-Korrekturen erfordern Freigabe | Eine korrigierte Fassung eines Berichts ersetzt das Original erst nach Freigabe. |
| Meldungs-Korrekturen erfordern Freigabe | Änderungen an Meldungstext, Kategorie oder Schweregrad werden erst nach Freigabe übernommen. |
| Archivieren und Wiederherstellen erfordern Freigabe | Berichte, Meldungen und Tour-Läufe werden erst nach Freigabe archiviert bzw. wiederhergestellt. Ist der Schalter aus, archiviert ein Klick sofort — mit optionaler Begründung und derselben Spur im Verlauf (Archiviert / Wiederhergestellt), nur ohne Antrag. |
Darunter eine Tabelle für die Konfiguration, eine Zeile je Bereich, mit den Spalten Freigabepflichtig und Signatur nötig:
| Konfiguration | Was ein Antrag daraus macht |
|---|---|
| Formular-Vorlage | Eine Vorlage ändern, veröffentlichen oder ihren Status wechseln (Entwurf, Aktiv, Archiviert) — auch über die Mehrfachauswahl der Vorlagenliste und auch über die Schnittstelle. |
| Aufgaben-Rhythmus | Den Wiederholungsplan einer bestehenden Aufgabe speichern. |
| Rollen und Rechte | Eine Rolle anlegen, ändern oder löschen. |
| Objekt-Einstellungen | Nur die Einstellungen eines Objekts, die bestimmen, wie ein Nachweis entsteht: Standortprüfung (GPS-Zone, Beacon-Schwelle, erlaubte Erfassungsmethoden, Foto-Ersatz beim Scan, KI-Einstufung von Meldungen), die Signaturpflicht und ihre erlaubten Methoden, die Geometrie des Objekts auf der Karte sowie das Ein- und Ausschalten der Bereiche Zeiterfassung, Kontrollgänge und Meldungen. Name, Anschrift, Notizen, Zeitzone, Zuständige und die Sichtbarkeits-Kacheln (Dokumente, Chat, Material, Status) bleiben Alltag und laufen ohne Antrag; sie stehen trotzdem mit Alt und Neu im Einstellungs-Verlauf. |
| Rundgangs-Vorgabe | Einen Rundgang anlegen, ändern, deaktivieren oder löschen. |
| Zeiterfassungs-Einstellungen | Die Zeiterfassungs-Einstellungen eines Objekts speichern. |
Unter den Datensatz-Schaltern liegt zusätzlich der Schalter Änderungsgrund bei jeder Einstellungs-Änderung erforderlich (Portal, App, API, MCP). Er stellt keinen Bereich unter Freigabe, sondern erzwingt bei jeder Änderung an einer Einstellung einen Grund aus Code und Text. Ohne Grund nimmt LiteLog die Änderung auf keiner Fläche an. Welche Aktionen einen Grund brauchen und welche nicht, zeigt die Tabelle Wann eine Begründung Pflicht ist. Schalten Sie ihn erst ein, wenn alle Geräte eine App-Version mit dem Grund-Dialog haben; ältere App-Stände sehen sonst nur eine Fehlermeldung.
Alle Schalter sind standardmäßig aus. Von allein stellt LiteLog nichts unter Freigabepflicht — Sie entscheiden je Mandant und je Bereich, was mitläuft. Ist ein Bereich aus, verhält sich LiteLog dort genau wie bisher: Die Änderung wird sofort geschrieben.
Die Spalte Signatur nötig verlangt zusätzlich eine Digitale Signatur beim Entscheid. Sie lässt sich erst umlegen, wenn der Bereich freigabepflichtig ist — ohne Entscheid gäbe es nichts zu signieren.
Der Abschnitt erscheint nur für Konten mit der Berechtigung Einstellungen bearbeiten; dasselbe Recht schaltet die Schalter um.
Was beim Korrigieren eines Datensatzes passiert
Bericht korrigieren
Ein abgesendeter Bericht wird nicht bearbeitet, sondern durch eine korrigierte Fassung ersetzt: In der Bericht-Detailansicht öffnen Sie das ⋯-Menü und wählen „Korrigierte Fassung erstellen". Der Editor öffnet eine neue Antwort auf Basis des Originals und verlangt eine Begründung (mindestens 5 Zeichen). Ablauf, Regeln und Versand der neuen Fassung — unabhängig vom Schalter — beschreibt Bericht nachträglich korrigieren.
Ist der Schalter an, geschieht beim Absenden Folgendes:
- Die neue Fassung wird gespeichert, das Original behält seinen Stand — es wird noch nicht als „Ersetzt" markiert.
- Es entsteht ein Antrag der Art Bericht-Korrektur.
- Solange Ihr Antrag offen ist, trägt der Bericht für Sie die Markierung Korrektur angefragt.
- Erst die Freigabe markiert das Original als Ersetzt und macht die neue Fassung zur gültigen.
Meldung korrigieren
In der Meldungs-Detailansicht korrigieren Sie über „Meldung korrigieren" den Meldungstext, die Kategorie und den Schweregrad. Eine Begründung ist Pflicht (5 bis 2000 Zeichen). Gesendet werden nur die tatsächlich geänderten Felder; ohne Änderung entsteht kein Antrag.
Ist der Schalter an, bestätigt LiteLog mit „Korrektur eingereicht — wird nach Freigabe wirksam." Die Meldung bleibt bis zur Freigabe unverändert. Ebenfalls freigabepflichtig ist das erneute Einstufen einer Meldung, die bereits von einem Menschen eingestuft wurde; die erste menschliche Einstufung einer Meldung bleibt ein Direktweg.
:::info Ein offener Antrag je Eintrag Zu einem Datensatz und zu einer Einstellung kann immer nur ein Antrag offen sein. Ein zweiter Versuch wird mit „Für diesen Eintrag läuft bereits ein Antrag." abgewiesen — entscheiden Sie erst den laufenden Antrag. :::
Was beim Ändern einer Einstellung passiert
Der Unterschied zum Datensatz-Fall ist wesentlich: Die Änderung wird nicht gespeichert. Sie wird nicht versteckt, nicht als Entwurf geparkt und nicht in einer zweiten Fassung vorgehalten — sie wird gar nicht erst geschrieben. In der Datenbank steht bis zur Freigabe ausschließlich der alte, geprüfte Stand; der neue liegt nur im Antrag.
Das ist der Grund, warum nichts Ungeprüftes auf ein Gerät gelangen kann. Die LiteLog-App holt sich Vorlagen und Objektdaten bei jeder Datenabholung vollständig neu und ersetzt damit ihren lokalen Bestand. Läge eine ungeprüfte Fassung in der Datenbank, hätte sie beim nächsten Abgleich jedes Gerät erreicht. Weil sie dort nicht liegt, kann das nicht passieren.
Im Einzelnen:
- Der Änderungsgrund ist Pflicht. Ohne ihn nimmt LiteLog die Änderung nicht an, und es entsteht auch kein Antrag — der Grund ist das Einzige, was dem Freigeber die Absicht mitteilt; die Gegenüberstellung Alt→Neu zeigt nur das Was. Kennt der Editor die Freigabepflicht, fragt er den Grund vor dem Absenden in einem Dialog ab.
- Anlegen braucht keinen Grund (Erstanlage). Anlegen, Erledigen, Einreichen und Melden sind die Erfassung selbst. Wer einen Kontrollpunkt, einen Bereich, ein Konto, eine Aufgabe (auch aus einer Meldung oder einem Bericht), eine Formular-Vorlage (auch aus dem Katalog), eine Automatisierungsregel, eine Kategorie oder eine Statusdefinition neu anlegt, wird nicht nach einem Grund gefragt — auch dann nicht, wenn der Mandant unter Richtlinien die Begründungspflicht für Einstellungs-Änderungen eingeschaltet hat. Das gilt auf allen Flächen gleich: Portal, App, Public API und KI-Anbindung. Jede spätere Änderung, jedes Storno, jede Archivierung und jede Änderung an der Konfiguration braucht den Grund weiterhin. Im Einstellungs-Verlauf und im Export steht bei solchen Anlege-Zeilen in der Spalte Begründung der Text Erstanlage; ein freiwillig mitgegebener Grund wird gespeichert und angezeigt. Ausnahme: Anlegen unter Freigabepflicht (Rollen, Kontrollgang-Pläne) bleibt ein Antrag und braucht die Begründung.
- Der Editor ist bis zur Entscheidung gesperrt. Solange ein Antrag zu derselben Einstellung offen ist, erscheint der Hinweis „Änderung wartet auf Freigabe" mit dem Namen des Antragstellers und einem Verweis auf den Antrag; gespeichert werden kann nicht.
- Automatisches Zwischenspeichern setzt aus. Wo LiteLog sonst im Hintergrund mitspeichert, wird unter Freigabepflicht bewusst nur noch auf Knopfdruck beantragt — sonst entstünde bei jedem Tastendruck ein eigener Antrag.
- Die Freigabe spielt die Änderung unter der Identität des Antragstellers ab. Im Verlauf steht damit, wer die Änderung gewollt hat, und getrennt davon, wer sie freigegeben hat. Alle Prüfungen, die beim Ändern gegolten hätten, gelten auch beim Abspielen: Ein Antrag ist kein Weg an ihnen vorbei.
Rollen und Rechte: die Regel, die mitläuft
Sobald irgendein Bereich der Änderungsfreigabe eingeschaltet ist, braucht, wer eine Rolle ändert, die das Freigabe-Recht trägt, eine Freigabe — auch wenn der Schalter für Rollen selbst aus ist. Das gilt für jede der drei Operationen: die Rolle ändern, sie löschen und das Freigabe-Recht durch die Änderung überhaupt erst vergeben.
Ohne diese Regel wäre das Verfahren wirkungslos: Ein Administrator könnte sich das Freigabe-Recht selbst zuteilen und anschließend jeden eigenen Antrag freigeben — oder er nähme dem einzigen Freigeber sein Recht, und es bliebe niemand übrig, der noch entscheiden könnte. In der Richtlinien-Tabelle unter Einstellungen → Richtlinien ist diese Zeile deshalb mit einem Hinweis markiert; ist ein anderer Bereich an und der Rollen-Schalter aus, zeigt sie Teilweise erzwungen. Der Schalter entscheidet weiterhin über alle übrigen Rollen.
Sind alle Schalter aus, gilt auch diese Regel nicht: Es gibt dann kein Verfahren, das sie schützen müsste, und Rollen werden wie jede andere Einstellung sofort geschrieben. So kann ein Mandant mit nur einem Administrator seine Rollen pflegen, ohne dass ein zweites Konto freigeben müsste.
Wenn sich die Grundlage verschiebt
Zwischen Antrag und Freigabe können Stunden liegen. LiteLog merkt sich deshalb beim Antrag den geprüften Ausgangszustand und vergleicht ihn vor der Freigabe erneut.
Hat in der Zwischenzeit jemand dieselbe Einstellung geändert — über das Portal oder über die Schnittstelle —, dann passt der Antrag nicht mehr zu dem, was heute dasteht. LiteLog wendet ihn dann nicht an, sondern lehnt ihn ab. Der Antrag erscheint in der Liste als abgelehnt und trägt als Vermerk CONFIG_BASE_CHANGED.
Das ist gewollt. Die Alternative wäre, eine Änderung auf einen Stand anzuwenden, den niemand geprüft hat: Der Freigeber hätte eine Gegenüberstellung gesehen, die inzwischen nicht mehr stimmt, und das Ergebnis wäre eine Mischung aus zwei Absichten. Wer eine solche Ablehnung sieht, sieht sich den aktuellen Stand an und stellt den Antrag neu.
Lässt sich der Bereich eines Antrags gar nicht mehr auflösen — etwa weil er aus LiteLog zurückgebaut wurde —, wird der Antrag ebenfalls abgelehnt, mit dem Vermerk CONFIG_TYPE_UNKNOWN. Auch hier gilt: erledigt statt stillschweigend als freigegeben verbucht.
Wer freigeben darf
Entscheiden darf, wer die Berechtigung Archivierungs-Anträge für Berichte und Meldungen freigeben besitzt. Sie gilt für alle Antragsarten, auch für Konfigurationsanträge. Sie ist bewusst schmal verteilt: Beim Nachrüsten bestehender Konten haben sie die Rollen mit dem Recht Objekte bearbeiten erhalten (Leitungsrollen), Admin-Rollen ohnehin. Wer sie zusätzlich braucht, bekommt sie unter Einstellungen → Hierarchie & Rollen.
Beantragen darf dagegen jede Person, die die Änderung auch ohne Freigabepflicht vornehmen dürfte — das Vier-Augen-Gate ist die Freigabe, nicht der Antrag.
Offene Anträge finden und entscheiden
Anträge werden an zwei Stellen entschieden, je nachdem, worum es geht:
| Anträge zu | Wo entschieden wird |
|---|---|
| Berichten, Meldungen, Tour-Läufen | Seite Berichte, Schaltfläche „Archiv-Anträge (N)" oben rechts |
| Einstellungen (Formular-Vorlage, Aufgaben-Rhythmus, Rollen und Rechte) | Einstellungen → Änderungsfreigabe |
Beide führen in dieselbe Entscheid-Ansicht; es gibt nur einen Weg, einen Antrag zu entscheiden.
Der Menüpunkt Änderungsfreigabe liegt in der Gruppe Compliance & Freigaben, direkt unter Richtlinien, wo die Schalter sitzen. Er erscheint nur für Konten mit dem Freigabe-Recht — nicht für alle, die Einstellungen sehen dürfen. Die Seite listet die Anträge zu Einstellungen und lässt sich nach Status (Offen, Freigegeben, Abgelehnt), nach Bereich und nach Zeitraum filtern. Sie zeigt bewusst auch entschiedene Anträge: Wer wann was mit welcher Begründung freigegeben oder abgelehnt hat, wäre sonst nirgends zu sehen.
Jeder Eintrag zeigt:
- die Art des Antrags und den betroffenen Bereich,
- die Begründung des Antragstellers, dessen Namen und den Zeitpunkt,
- die beantragte Änderung als Alt → Neu-Gegenüberstellung,
- bei einer Bericht-Korrektur die Links „Original ansehen" und „Neue Fassung ansehen",
- bei entschiedenen Anträgen den Entscheider und dessen Notiz.
Freigeben wendet die Änderung an. Ablehnen verlangt eine Notiz (Pflichtfeld, bis 500 Zeichen).
Warum Sie Ihren eigenen Antrag nicht freigeben können
Ein Antrag, den Sie selbst gestellt haben, erscheint zwar in der Liste, lässt sich aber nicht von Ihnen entscheiden: LiteLog weist den Versuch mit „Eigene Anträge dürfen Sie nicht selbst freigeben (Vier-Augen-Prinzip)." ab.
Diese Sperre hängt nicht an der Rechtevergabe, sondern wird bei jeder Entscheidung serverseitig geprüft. Sie lässt sich daher nicht durch eine großzügiger geschnittene Rolle umgehen. Es muss also ein zweites Konto mit Freigabe-Recht geben — planen Sie das beim Einschalten ein.
Entscheiden zwei Freigeber gleichzeitig, greift nur die erste Entscheidung; die zweite meldet „Über diesen Antrag wurde bereits entschieden."
Was eine Ablehnung bewirkt
| Antragsart | Wirkung der Ablehnung |
|---|---|
| Bericht-Korrektur | Das Original bleibt die gültige Fassung. Die wartende neue Fassung wird storniert; die Notiz des Freigebers wird als Storno-Grund übernommen. |
| Meldungs-Korrektur | Die Meldung bleibt unverändert; es wird nichts überschrieben. |
| Änderung an einer Einstellung | Die Einstellung bleibt, wie sie war. Es wurde nie etwas geschrieben, also gibt es auch nichts zurückzunehmen; der Editor ist danach wieder frei. |
| Archivieren / Wiederherstellen | Die Datensätze bleiben unberührt. |
Die Notiz des Freigebers sieht der Antragsteller. Ein abgelehnter Antrag ist erledigt — für einen neuen Versuch stellen Sie einen neuen Antrag.
Signatur bei der Freigabe
Verlangt ein betroffenes Objekt eine Digitale Signatur für Berichte bzw. Meldungen, ist auch die Entscheidung signaturpflichtig: LiteLog fragt vor dem Abschluss das Passwort erneut ab und legt ein Signatur-Manifest zur Entscheidung an. Betrifft ein Antrag mehrere Objekte und verlangt eines davon die Signatur, gilt sie für den ganzen Antrag — die Freigabe ist eine Handlung und kann nicht teilweise signiert sein.
Bei Einstellungen gibt es kein Objekt, an dem die Signaturpflicht hinge. Sie kommt dort aus der Spalte Signatur nötig der Richtlinien-Tabelle, also je Bereich. Voraussetzung bleibt in beiden Fällen, dass die Digitale Signatur für Ihren Mandanten gebucht ist.
Benachrichtigungen
Zwei mitgelieferte Regeln unter Automatik tragen die Anträge zu den Beteiligten:
| Auslöser | Empfänger | Kanäle |
|---|---|---|
| Korrektur-Antrag gestellt | Erstadmin | E-Mail, Push, In-App |
| Korrektur-Antrag entschieden | der Antragsteller | Push, In-App |
Empfänger und Kanäle passen Sie dort an. Dieselben Regeln greifen für Anträge zu Einstellungen; für Archiv- und Wiederherstellungs-Anträge gibt es zwei eigene.
Wo die Spur steht
Jeder Schritt schreibt eine Zeile ins Änderungsprotokoll — sichtbar unter Verlauf, Abschnitt Einstellungen (Einstellungs-Verlauf), filterbar über Bereich:
| Ereignis | Bedeutung |
|---|---|
| Korrektur angefragt | Antrag gestellt (mit Begründung) |
| Freigegeben | Antrag freigegeben, Änderung angewendet |
| Korrektur abgelehnt | Antrag abgelehnt (mit Notiz) |
| Archivierung angefragt · Archiviert · Archivierung abgelehnt · Wiederhergestellt | die Schritte des Archiv-Verfahrens |
Anträge zu Einstellungen stehen im selben Protokoll unter dem Bereich, zu dem die Einstellung gehört: eine Vorlagen-Änderung unter Formular-Vorlage, eine Rollen-Änderung unter Rolle, ein Aufgaben-Rhythmus unter Objekt (der Rhythmus hängt über die Aufgabe am Objekt).
Zusätzlich erscheint die freigegebene Änderung im Verlauf des Datensatzes selbst — bei einer Meldung als Alt→Neu-Zeile mit Grund und Urheber, bei einem Bericht als Vermerk Ersetzt auf dem Original mit Verweis auf die neue Fassung.
Anträge exportieren
Das Export-Symbol (Herunterladen) im Kopf von Einstellungen → Änderungsfreigabe lädt die Anträge als CSV oder Excel herunter — ein Nachweis für Audits und Prüfer über jeden Antrag und seine Entscheidung. Der Export läuft im Hintergrund, erscheint unter Export & Versand als Änderungsanträge und lässt sich dort als wiederkehrender Versand planen.
- Umfang: alle Antragsarten in einer Datei — Konfigurationsänderungen ebenso wie Archivierungen, Wiederherstellungen und Bericht-/Meldungs-Korrekturen der Berichte-Seite. Ohne Status-Filter enthält die Datei offene und entschiedene Anträge. Freigeber sehen alle Anträge des Unternehmens, alle anderen nur ihre eigenen.
- Filter: der gewählte Status, der Bereich und der Zeitraum (Antragszeitpunkt) der Seite.
- Spalten: Antrag erstellt (lokal / UTC) · Beantragt von · Benutzername · Art · Bereich · Betrifft · Objekt · Begründung · Änderung (
Feld: alt → neu) · Status (Offen / Freigegeben / Abgelehnt) · Entschieden von · Benutzername (Entscheider) · Entschieden am (lokal / UTC) · Entscheidungs-Notiz · Signatur-Status · Signatur-Bedeutung · Prüfsumme (SHA-256) · Manifest-ID · Antrags-ID · Batch-ID. - Eingefrorene Namen: Antragsteller und Entscheider stehen so in der Datei, wie sie zum Zeitpunkt des Antrags bzw. der Entscheidung hießen — eine spätere Umbenennung des Kontos ändert den Nachweis nicht. Bei Anträgen aus der Zeit vor dieser Aufzeichnung steht der heutige Name mit dem Zusatz (aktuell).
- Entscheidungs-Notiz: Hat das System einen Antrag selbst erledigt (etwa weil sich die Grundlage zwischenzeitlich verschoben hat), steht dort der Grund im Klartext, beginnend mit Automatisch abgelehnt.
- Signatur: Keine Signatur heißt, die Entscheidung war nicht signaturpflichtig; sonst steht der Prüfstatus des Signatur-Manifests (Signiert, Signatur abgelehnt, Signatur fehlt) mit Bedeutung, Prüfsumme und Manifest-ID — dieselben Werte wie im Signatur-Verlauf.
- Berechtigung: Rundgang Auswertung exportieren. Höchstens 50 000 Zeilen je Datei — darüber Zeitraum, Status oder Bereich eingrenzen.
Was das Verfahren nicht erfasst
Die Änderungskontrolle sichert Änderungen an Bestehendem. Sie erfasst ausdrücklich nicht:
- Vorlagen, die LiteLog selbst anlegt. Beim Anlegen eines Mandanten und beim Festlegen oder Wechseln der Branche erzeugt LiteLog die passenden Standard-Vorlagen. Sie entstehen ohne Antrag.
- Neue Vorlagen und den Katalog-Import. Eine Vorlage neu anzulegen oder eine aus dem Vorlagen-Katalog zu übernehmen, ist eine Neuanlage und läuft ohne Freigabe. Ebenso das Markieren einer Vorlage als Standard-Vorlage und das erneute Übersetzen.
- Den LV-Import. Er schreibt Positionen, Formular-Vorlagen und Aufgaben samt Rhythmus in einem Zug und läuft vollständig ohne Antrag.
- Alle übrigen Einstellungen. Nur die sechs oben genannten Bereiche lassen sich unter Freigabepflicht stellen. Alles andere — Alltags-Felder des Objekts, Kataloge, Automatik-Regeln, Konten — wirkt weiterhin sofort. Mit eingeschalteter Begründungspflicht braucht aber auch jede dieser Änderungen einen Grund.
Diese Grenze ist bewusst gezogen: Eine Neuanlage hat keinen geprüften Vorzustand, gegen den sich eine Änderung abgrenzen ließe. Für das Qualitätssystem heißt das, dass die Erstbelegung eines Mandanten und jeder Import als eigene, dokumentierte Einrichtungshandlung zu behandeln sind — sie erscheinen im Einstellungs-Verlauf, aber nicht als Antrag.
Die organisatorische Grenze
Ein Konto mit vollen Administrationsrechten kann eine zweite Rolle mit Freigabe-Recht anlegen und ein zweites Konto damit besetzen — und sich so das zweite Augenpaar selbst beschaffen. Technisch ist das keine stille Umgehung: Das Anlegen einer Rolle mit Freigabe-Recht ist selbst freigabepflichtig, und jede Rollenänderung steht im Einstellungs-Verlauf. Am Ende steht aber trotzdem eine Person, die beide Konten in der Hand hält.
Dagegen hilft keine Technik, nur Organisation. Wer das Vier-Augen-Prinzip belastbar führen will, braucht:
- eine benannte, personenscharfe Zuordnung der Freigabe-Rolle,
- eine Trennung zwischen dem, der Einstellungen ändert, und dem, der freigibt,
- eine regelmäßige Durchsicht, wer das Freigabe-Recht trägt — der Einstellungs-Verlauf zeigt jede Vergabe.
LiteLog stellt die Nachweise dafür bereit; die Zuständigkeitsordnung dahinter bleibt Sache Ihres Qualitätssystems.
Gut zu wissen
- Die Schalter für Datensätze wirken nur auf Korrekturen. Das Erfassen neuer Berichte und Meldungen bleibt unberührt.
- Ein archivierter Datensatz lässt sich nicht mehr korrigieren; stellen Sie zuerst einen Antrag auf Wiederherstellung.
- Die Änderungskontrolle ist von der Freigabe „Freigabe vor Kundenversand" an Formular-Vorlagen unabhängig — diese entscheidet über den Versand, nicht über eine Änderung.
- Auch Zugriffe über die Schnittstelle laufen bei Formular-Vorlagen durch das Verfahren. Ein Schlüssel ist kein Weg daran vorbei.
- Anträge und Entscheidungen laufen im Portal. In der LiteLog-App gibt es keine Freigabe-Fläche.
Berechtigungen
| Aktion | Berechtigung |
|---|---|
| Schalter unter Richtlinien umlegen | Einstellungen bearbeiten |
| Korrektur oder Archivierung beantragen | Bearbeitungsrecht auf dem jeweiligen Datensatz |
| Änderung an einer Einstellung beantragen | das Bearbeitungsrecht für diese Einstellung |
| Antrag freigeben oder ablehnen | Archivierungs-Anträge für Berichte und Meldungen freigeben |
| Seite Änderungsfreigabe öffnen | Archivierungs-Anträge für Berichte und Meldungen freigeben |
| Anträge exportieren | Rundgang Auswertung exportieren (Freigeber: alle Anträge, sonst nur eigene) |
| Einstellungs-Verlauf einsehen | Rundgang Auswertung anzeigen |
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